Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
837.535 CH-SO

§ 9 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds - Rückforderung bei Gewinn und Missbrauch

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds · Rückforderung bei Gewinn und Missbrauch

1. Die erbrachten Leistungen werden ganz oder teilweise widerrufen oder zurückgefordert, wenn das subventionierte Projekt Gewinn erbringt oder die finanziellen Leistungen unrechtmässig bezogen oder zu anderen Zwecken missbraucht wurden.

2. Der Rückforderungsanspruch verjährt 10 Jahre, nachdem die Beiträge ausgerichtet wurden.

3. Werden Strafbestimmungen verletzt, bleibt die Strafanzeige vorbehalten.

← § 8 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →