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§ 7 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds - Finanzielle Kompetenzen

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§ 7 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds · Finanzielle Kompetenzen

1. Das Departement des Innern bewilligt nichtstreitige, jährlich einmalige Beiträge bis 20'000 Franken. In Ausnahmefällen können jährlich wiederkehrende Beiträge bis 5'000 Franken zugesprochen werden.

2. Übrige Beiträge bewilligt der Regierungsrat.

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