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§ 5 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds - Gesuch

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§ 5 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds · Gesuch

1. Das Gesuch ist schriftlich oder elektronisch und begründet beim Departement des Innern einzureichen.

2. Das Gesuch hat Angaben zu enthalten über

a) Trägerschaft (bisherige Organisation, neue Organisation, allfällige Statuten;

b) angebotene Dienstleistung (bisher, neu, Innovationsgehalt);

c) Zielgruppen;

d) Bedürfnis und Bedarf;

e) Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit;

f) Finanzierung (Personal, Voranschlag, Eigenleistungen und allfällige Reserven);

g) Gemeinnützigkeit.

3. Gesuchsformulare können beim Departement des Innern bezogen werden.

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