837.535
CH-SO
§ 4 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds - Projekte
§ 4 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds · Projekte
1. Unterstützt werden können insbesondere Projekte, welche
a) Raum zur Selbstentfaltung bieten;
b) Begegnungsmöglichkeiten schaffen;
c) eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen;
d) Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten;
e) zur Entwicklung der sozialen und kulturellen Kompetenz beitragen;
f) präventive Aspekte enthalten.
2. Beiträge werden geleistet an Investitionen für Bauten oder Einrichtung sowie an die Durchführung von Projekten.