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§ 4 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds - Projekte

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§ 4 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds · Projekte

1. Unterstützt werden können insbesondere Projekte, welche

a) Raum zur Selbstentfaltung bieten;

b) Begegnungsmöglichkeiten schaffen;

c) eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen;

d) Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten;

e) zur Entwicklung der sozialen und kulturellen Kompetenz beitragen;

f) präventive Aspekte enthalten.

2. Beiträge werden geleistet an Investitionen für Bauten oder Einrichtung sowie an die Durchführung von Projekten.

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