837.535
CH-SO
§ 3 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds - Kriterien für finanzielle Leistungen
§ 3 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds · Kriterien für finanzielle Leistungen
1. Wer ein Gesuch stellt, muss
a) das Projekt in der eingegebenen Form gewährleisten (Finanzierung, stabile und projektentsprechende Trägerschaft, finanzielle Situation der Trägerschaft);
b) in der Regel angemessene Eigenleistungen garantieren;
c) die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit sicherstellen.
2. Das Projekt
a) muss notwendig und wichtig sein;
b) muss in der Regel innovativ sein und "neue Wege" gehen;
c) muss klar definiert, bedarfs- und fachgerecht, zweck- und verhältnismässig, wirksam und wirtschaftlich sein;
d) darf kein anderes mit kantonalen Mitteln unterstütztes Projekt konkurrenzieren.