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§ 1 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds - Zweck

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§ 1 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds · Zweck

1. Die Zinserträge des Kapitals und der 2'000'000 Franken übersteigende Kapitalanteil des Max-Müller-Fonds sind hauptsächlich für Projekte zu verwenden

a) für die Schaffung und Bereitstellung von Freizeitwerkstätten und weiteren sozialen Begegnungsmöglichkeiten zur sinnvollen Freizeitgestaltung unter gleichzeitiger Förderung des kulturellen Lebens zugunsten der Jugendlichen und Kinder im Kanton Solothurn.

b) für die Förderung des beruflichen Fortkommens und zur kulturellen Förderung der körperlich und geistig behinderten Jugendlichen und Kinder im Kanton Solothurn.

2. Finanzielle Leistungen dürfen nicht gewährt werden, um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.

Zweck § 2 Verwaltungsreglement Max-Müller-Fonds →

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