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§ 5 Verwaltungsreglement über den kantonalen Fonds für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht - Gesuch

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§ 5 Verwaltungsreglement über den kantonalen Fonds für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht · Gesuch

1. Das Gesuch ist schriftlich und begründet beim Amt für soziale Sicherheit einzureichen.

2. Das Gesuch hat Angaben zu enthalten über

a) Trägerschaft (Zweck der Einrichtung und deren spezifische Fachkenntnisse, allfällige Statuten);

b) angebotene Dienstleistung (bisher, neu, Innovationsgehalt);

c) das Budget des laufenden Jahres, die Rechnung und die Bilanz des letzten Geschäftsjahres der Einrichtung;

d) Zweck und Ziel des Projekts;

e) Zielgruppen;

f) Mittel (Personal, Material, Finanzen, Voranschlag);

g) Vernetzung;

h) die geplante Dauer und gegebenenfalls die Massnahmen für den Fortbestand des Projekts;

i) Bedürfnis und Bedarf;

j) Übereinstimmung mit übergeordneten Planungszielen;

k) Zweck- und Verhältnismässigkeit;

l) Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit;

m) Gemeinnützigkeit;

n) Finanzierung (auch Eigenleistung und allfällige Reserven).

3. Gesuchsformulare können beim Amt für soziale Sicherheit bezogen werden.

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