837.533
CH-SO
§ 7 Verwaltungsreglement Verwendung Alkoholzehntel - Finanzielle Kompetenzen
§ 7 Verwaltungsreglement Verwendung Alkoholzehntel · Finanzielle Kompetenzen
1. Einmalige Beiträge bis 50'000 Franken und jährlich wiederkehrende Beiträge bis 10'000 Franken werden mittels Verfügung namens des Departements des Innern durch das Gesundheitsamt gesprochen.
2. Einmalige Beiträge über 50'000 Franken und jährlich wiederkehrende Beiträge über 10'000 Franken bewilligt der Regierungsrat.
3. Bei jährlich wiederkehrenden Beiträgen über 50'000 Franken sind Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. Eine Leistungsvereinbarung wird in der Regel für längstens vier Jahre abgeschlossen und ist vor Ablauf dieser Zeit für eine Verlängerung neu zu verhandeln.