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§ 5 Verwaltungsreglement Verwendung Alkoholzehntel - Gesuch

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§ 5 Verwaltungsreglement Verwendung Alkoholzehntel · Gesuch

1. Das Gesuch ist schriftlich und begründet beim Gesundheitsamt einzureichen.

2. Das Gesuch hat Angaben zu enthalten über

a) Trägerschaft (Zweck der Einrichtung und deren spezifische Fachkenntnisse, allfällige Statuten);

b) angebotene Dienstleistung (bisher, neu, Innovationsgehalt);

c) das Budget des laufenden Jahres, die Rechnung und die Bilanz des letzten Geschäftsjahres der Einrichtung;

d) Zweck und Ziel des Projekts;

e) Zielgruppen;

f) Mittel (Personal, Material, Finanzen, Voranschlag);

g) Vernetzung;

h) die geplante Dauer und gegebenenfalls die Massnahmen für den Fortbestand des Projekts;

i) Bedürfnis und Bedarf;

j) Übereinstimmung mit übergeordneten Planungszielen;

k) Zweck- und Verhältnismässigkeit;

l) Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit;

m) Gemeinnützigkeit;

n) Finanzierung (auch Eigenleistung und allfällige Reserven).

3. Gesuchsformulare können beim Gesundheitsamt bezogen werden.

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