§ 5 Verwaltungsreglement Verwendung Alkoholzehntel - Gesuch
§ 5 Verwaltungsreglement Verwendung Alkoholzehntel · Gesuch
1. Das Gesuch ist schriftlich und begründet beim Gesundheitsamt einzureichen.
2. Das Gesuch hat Angaben zu enthalten über
a) Trägerschaft (Zweck der Einrichtung und deren spezifische Fachkenntnisse, allfällige Statuten);
b) angebotene Dienstleistung (bisher, neu, Innovationsgehalt);
c) das Budget des laufenden Jahres, die Rechnung und die Bilanz des letzten Geschäftsjahres der Einrichtung;
d) Zweck und Ziel des Projekts;
e) Zielgruppen;
f) Mittel (Personal, Material, Finanzen, Voranschlag);
g) Vernetzung;
h) die geplante Dauer und gegebenenfalls die Massnahmen für den Fortbestand des Projekts;
i) Bedürfnis und Bedarf;
j) Übereinstimmung mit übergeordneten Planungszielen;
k) Zweck- und Verhältnismässigkeit;
l) Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit;
m) Gemeinnützigkeit;
n) Finanzierung (auch Eigenleistung und allfällige Reserven).
3. Gesuchsformulare können beim Gesundheitsamt bezogen werden.