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§ 2 Verwaltungsreglement Verwendung Alkoholzehntel - Mittel

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§ 2 Verwaltungsreglement Verwendung Alkoholzehntel · Mittel

1. Die Mittel entsprechen dem Anteil, der dem Kanton am Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (Alkoholzehntel) zusteht.

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