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§ 4 Verwaltungsreglement Olga Ziegler-Fonds - Projekte

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§ 4 Verwaltungsreglement Olga Ziegler-Fonds · Projekte

1. Unterstützt werden können insbesondere Projekte, welche

a) mit präventiven Massnahmen Ursachen bekämpfen;

b) Hilfe zur Selbsthilfe anbieten;

c) Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, sowie Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten;

d) Rechtsschutz und Sozialberatung gewähren;

e) vorübergehende Nothilfe anbieten

f) Unterkunft für gewaltbetroffene Menschen bieten;

g) Menschen mit einer Behinderung und gewaltbetroffene Personen beraten, betreuen sowie in schwierigen Lebenslagen begleiten.

2. In Härtefällen können auch Massnahmen im Einzelfall unterstützt werden.

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