837.532
CH-SO
§ 4 Verwaltungsreglement Olga Ziegler-Fonds - Projekte
§ 4 Verwaltungsreglement Olga Ziegler-Fonds · Projekte
1. Unterstützt werden können insbesondere Projekte, welche
a) mit präventiven Massnahmen Ursachen bekämpfen;
b) Hilfe zur Selbsthilfe anbieten;
c) Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, sowie Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten;
d) Rechtsschutz und Sozialberatung gewähren;
e) vorübergehende Nothilfe anbieten
f) Unterkunft für gewaltbetroffene Menschen bieten;
g) Menschen mit einer Behinderung und gewaltbetroffene Personen beraten, betreuen sowie in schwierigen Lebenslagen begleiten.
2. In Härtefällen können auch Massnahmen im Einzelfall unterstützt werden.