837.532
CH-SO
§ 1 Verwaltungsreglement Olga Ziegler-Fonds - Zweck
§ 1 Verwaltungsreglement Olga Ziegler-Fonds · Zweck
1. Die Zinserträge des Kapitals und der 500'000 Franken übersteigende Kapitalanteil des Olga- Ziegler-Fonds sind hauptsächlich für Projekte zu verwenden
a) für Menschen mit Behinderungen;
b) für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung von Gewalt betroffen sind.
2. Finanzielle Leistungen dürfen nicht gewährt werden, um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.