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§ 1 Verwaltungsreglement Olga Ziegler-Fonds - Zweck

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§ 1 Verwaltungsreglement Olga Ziegler-Fonds · Zweck

1. Die Zinserträge des Kapitals und der 500'000 Franken übersteigende Kapitalanteil des Olga- Ziegler-Fonds sind hauptsächlich für Projekte zu verwenden

a) für Menschen mit Behinderungen;

b) für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung von Gewalt betroffen sind.

2. Finanzielle Leistungen dürfen nicht gewährt werden, um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.

Zweck § 2 Verwaltungsreglement Olga Ziegler-Fonds →

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