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§ 4 Verwaltungsreglement Adolf-Schläfli-Fonds - Projekte

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§ 4 Verwaltungsreglement Adolf-Schläfli-Fonds · Projekte

1. Unterstützt werden können insbesondere Projekte, welche

a) präventiv Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen abbauen;

b) Kinder und Jugendliche beraten, betreuen und behandeln, sowie in schwierigen Lebenslagen begleiten.

2. Nicht unterstützt werden können insbesondere einzelfallbezogene Massnahmen und, entsprechend dem Testamentswillen, kirchliche Projekte.

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