837.531
CH-SO
§ 4 Verwaltungsreglement Adolf-Schläfli-Fonds - Projekte
§ 4 Verwaltungsreglement Adolf-Schläfli-Fonds · Projekte
1. Unterstützt werden können insbesondere Projekte, welche
a) präventiv Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen abbauen;
b) Kinder und Jugendliche beraten, betreuen und behandeln, sowie in schwierigen Lebenslagen begleiten.
2. Nicht unterstützt werden können insbesondere einzelfallbezogene Massnahmen und, entsprechend dem Testamentswillen, kirchliche Projekte.