836.11
CH-SO
§ 8 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues - Inkrafttreten
§ 8 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues · Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt nach Annahme durch das Volk nach der Publikation des Abstimmungsergebnisses im Amtsblatt, rückwirkend auf den 1. Januar 1966 in Kraft.