835.1
AKSO
CH-SO
§ 3 Verwaltungskostenbeiträge der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) - Verwaltungskostenbeiträge der Selbstständigerwerbenden und der Arbeitnehmenden nicht beitragspflichtiger Arbeitgebender
§ 3 Verwaltungskostenbeiträge der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) · Verwaltungskostenbeiträge der Selbstständigerwerbenden und der Arbeitnehmenden nicht beitragspflichtiger Arbeitgebender
1. Die Verwaltungskostenbeiträge der Selbstständigerwerbenden und der Arbeitnehmenden nicht beitragspflichtiger Arbeitgebender an die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn werden nach Massgabe des beitragspflichtigen jährlichen Erwerbseinkommens in Prozenten der massgebenden Versicherungsbeiträge wie folgt bemessen. Bei einem Erwerbseinkommen bis 50'000 Franken beträgt der Verwaltungskostenbeitragssatz 5%. Bei einem Erwerbseinkommen ab 50'001 Franken bis 100'000 Franken beträgt der Verwaltungskostenbeitragssatz 4%. Ab einem Erwerbseinkommen von 100'001 Franken beträgt der Verwaltungskostenbeitragssatz 3%.