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835.1 AKSO CH-SO

§ 2 Verwaltungskostenbeiträge der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) - Verwaltungskostenbeiträge der Arbeitgebenden

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§ 2 Verwaltungskostenbeiträge der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) · Verwaltungskostenbeiträge der Arbeitgebenden

1. Die Verwaltungskostenbeiträge der Arbeitgebenden an die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn werden nach Massgabe der beitragspflichtigen Lohnsumme aus dem Vorjahr in Prozenten der massgebenden Versicherungsbeiträge wie folgt bemessen. Bei einer Lohnsumme bis 200'000 Franken beträgt der Beitragsansatz 4.00%. Bei einer Lohnsumme ab 200'001 Franken bis 500'000 Franken beträgt der Beitragsansatz 3.30%. Bei einer Lohnsumme ab 500'001 Franken bis 1’000'000 Franken beträgt der Beitragsansatz 2.80%. Bei einer Lohnsumme ab 1’000'001 Franken bis 2'000'000 Franken beträgt der Beitragsansatz 1.55%. Bei einer Lohnsumme ab 2'000'001 Franken bis 4’000'000 Franken beträgt der Beitragsansatz 1.45%. Bei einer Lohnsumme ab 4'000'001 Franken bis 10'000'000 Franken beträgt der Beitragsansatz 1.35% und bei einer Lohnsumme ab 10'000'001 Franken beträgt der Beitragsansatz 1.20%.

2. Alle Arbeitgebenden erhalten eine Reduktion um 0.30% auf dem Beitragsansatz, wenn sie die Lohnmeldung elektronisch der AKSO übermitteln und dadurch eine automatisierte Weiterverarbeitung möglich ist.

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