832.215
CH-SO
§ 7 Reglement über die Prämienverbilligung für Personen, die an der Quelle besteuert werden - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 7 Reglement über die Prämienverbilligung für Personen, die an der Quelle besteuert werden · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement tritt auf den 1. Juni 2002 in Kraft.
2. Das Reglement über den Vollzug der Prämienverbilligung für krankenversicherte Personen, die an der Quelle besteuert werden, vom 26. Mai 1997 ist aufgehoben.