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832.215 CH-SO

§ 2 Reglement über die Prämienverbilligung für Personen, die an der Quelle besteuert werden - Anspruchsberechtigte

Anspruch auf Prämienverbilligung
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§ 2 Reglement über die Prämienverbilligung für Personen, die an der Quelle besteuert werden · Anspruchsberechtigte

1. Personen, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, im Kanton Solothurn jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt begründen und dem Krankenversicherungsobligatorium unterliegen, wie insbesondere

a) Saisonarbeiterinnen und -arbeiter;

b) Kurz- und Jahresaufenthalterinnen und -aufenthalter.

2. Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, welche dem Krankenversicherungsobligatorium unterliegen, wie insbesondere

a) Grenzgängerinnen und Grenzgänger und deren nichterwerbstätige Familienangehörige;

b) Bezügerinnen und Bezüger einer Leistung der schweizerischen Arbeitslosenversicherung und deren nichterwerbstätige Familienangehörige;

c) nicht erwerbstätige Familienangehörige von Kurzaufenthalterinnen und -aufenthaltern, von Aufenthalterinnen und Aufenthaltern sowie von Niedergelassenen.

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