832.215
CH-SO
§ 1 Reglement über die Prämienverbilligung für Personen, die an der Quelle besteuert werden - Grundsatz
Anspruch auf Prämienverbilligung
§ 1 Reglement über die Prämienverbilligung für Personen, die an der Quelle besteuert werden · Grundsatz
1. Für quellenbesteuerte Personen gelten grundsätzlich die Bestimmungen der ordentlichen Prämienverbilligung, sofern dieses Reglement keine abweichenden Regeln enthält.