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§ 1 Reglement über die Prämienverbilligung für Personen, die an der Quelle besteuert werden - Grundsatz

Anspruch auf Prämienverbilligung
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§ 1 Reglement über die Prämienverbilligung für Personen, die an der Quelle besteuert werden · Grundsatz

1. Für quellenbesteuerte Personen gelten grundsätzlich die Bestimmungen der ordentlichen Prämienverbilligung, sofern dieses Reglement keine abweichenden Regeln enthält.

Grundsatz § 2 Reglement über die Prämienverbilligung für Personen, die an der Quelle besteuert werden →

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