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§ 6 Reglement über die Prämienverbilligung in Härtefällen

Schlussbestimmungen
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§ 6 Reglement über die Prämienverbilligung in Härtefällen

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

2. Das Reglement über die Prämienverbilligung in Härtefällen vom 27. Mai 1997 wird aufgehoben.

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