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832.15 AüP CH-SO

§ 2 Verordnung über die Akut- und Übergangspflege (AüP) - Leistungsaufträge

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§ 2 AüP · Leistungsaufträge

1. Das Departement erteilt der Solothurner Spitäler AG einen Leistungsauftrag zur Organisation und zum Vollzug der Akut- und Übergangspflege.

2. Die Solothurner Spitäler AG kann einzelnen im Kanton Solothurn tätigen Leistungserbringern Leistungsaufträge zur Durchführung der Akut- und Übergangspflege erteilen.

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