831.3
RKEL
CH-SO
§ 7 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (RKEL) - Versicherung mit wählbaren Franchisen
Kosten für Arzt, Zahnarzt, Arznei, Pflege und Betreuung
§ 7 RKEL · Versicherung mit wählbaren Franchisen
1. Wird eine Versicherung mit höherer Franchise nach Artikel 93 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) gewählt, so wird eine Kostenbeteiligung von höchstens 1'000 Franken pro Jahr vergütet.