Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
831.3 RKEL CH-SO

§ 7 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (RKEL) - Versicherung mit wählbaren Franchisen

Kosten für Arzt, Zahnarzt, Arznei, Pflege und Betreuung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 RKEL · Versicherung mit wählbaren Franchisen

1. Wird eine Versicherung mit höherer Franchise nach Artikel 93 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) gewählt, so wird eine Kostenbeteiligung von höchstens 1'000 Franken pro Jahr vergütet.

← § 6 RKEL Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (RKEL) - Grundsatz § 8 RKEL →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →