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831.3 RKEL CH-SO

§ 2 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (RKEL) - Höchstbeträge

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 RKEL · Höchstbeträge

1. Die Höchstbeträge, die für Krankheits-, Behinderungs- und Hilfsmittelkosten zusätzlich zur jährlichen Ergänzungsleistung vergütet werden können, entsprechen den in Artikel 14 Absätze 3 bis 5 ELG festgelegten Beträgen.

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