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831.3 RKEL CH-SO

§ 10 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (RKEL) - Kosten bei vorübergehendem Aufenthalt im Heim oder Spital

Kosten für Arzt, Zahnarzt, Arznei, Pflege und Betreuung
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§ 10 RKEL · Kosten bei vorübergehendem Aufenthalt im Heim oder Spital

1. Bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Heim oder Spital wird von der Kostenvergütung der Beitrag der Krankenkasse sowie ein Betrag für den Lebensunterhalt in der Höhe des Naturaleinkommens nach den in der AHV geltenden Ansätzen abgezogen.

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