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831.2 LAMBLMSV CH-SO

§ 8 Sozialverordnung (SV) - 2. Aufgaben

Allgemeine Bestimmungen - Organisation - Ausgleichskasse und IV-Stelle
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§ 8 SV · 2. Aufgaben

1. Der Verwaltungsrat überwacht den gesamten Geschäftsbetrieb der Ausgleichskasse und Invalidenversicherungs-Stelle in Ergänzung zur Aufsicht des Bundes und erlässt die notwendigen Weisungen. Es stehen ihm alle Kompetenzen zu, soweit sie nicht einem anderen Anstaltsorgan übertragen werden.

2. Er nimmt Prüfberichte des Bundes und der Revisionsstellen zur Kenntnis und trifft gegebenenfalls die nötigen Massnahmen.

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