Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
831.2 LAMBLMSV CH-SO

§ 3 Sozialverordnung (SV) - Sozialplanung und Bewilligung, §§ 20 und 22 SG

Allgemeine Bestimmungen - Wirkungsorientierte Verwaltungsführung
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§ 3 SV · Sozialplanung und Bewilligung, §§ 20 und 22 SG

1. Das Platzangebot wird in der Bedarfsplanung festgelegt. Für die Bedarfsplanung ist der Bedarf der solothurnischen Einwohner und Einwohnerinnen innerhalb und ausserhalb des Kantons massgebend.

2. Wesentliche Änderungen sind dem Departement zu melden.

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