831.2
LAMBLMSV
CH-SO
§ 3 Sozialverordnung (SV) - Sozialplanung und Bewilligung, §§ 20 und 22 SG
Allgemeine Bestimmungen - Wirkungsorientierte Verwaltungsführung
§ 3 SV · Sozialplanung und Bewilligung, §§ 20 und 22 SG
1. Das Platzangebot wird in der Bedarfsplanung festgelegt. Für die Bedarfsplanung ist der Bedarf der solothurnischen Einwohner und Einwohnerinnen innerhalb und ausserhalb des Kantons massgebend.
2. Wesentliche Änderungen sind dem Departement zu melden.