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831.2 LAMBLMSV CH-SO

§ 101 Sozialverordnung (SV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 101 SV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt nach Genehmigung der einschlägigen Bestimmungen durch den Bund am 1. Januar 2008 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

2. Die §§ 38 und 39 treten auf den 1. Januar 2009 in Kraft.

3. § 63 tritt für die Jahre 2016 bis 2019 ausser Kraft. Es erfolgen während dieser Zeit keine Anpassungen des Betrages für die persönlichen Auslagen; dieser wird auf dem Niveau des Jahres 2015 plafoniert.

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