831.1
SG
CH-SO
§ 85ter Sozialgesetz (SG) - Anspruchskonkurrenz
Sozialversicherungen und Ergänzungshilfen - Ergänzungsleistungen - Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien
§ 85ter SG · Anspruchskonkurrenz
1. Der Anspruch auf eine jährliche Ergänzungsleistung zur AHV und zur IV schliesst den Anspruch auf Ergänzungsleistungen für Familien aus.
2. Hat mehr als eine Person für das gleiche Kind Anspruch auf Ergänzungsleistungen für Familien, so steht der Anspruch in folgender Reihenfolge der Person zu, welche
a) die Obhut inne hat;
b) die elterliche Sorge innehat und sofern diese gemeinsam ausgeübt wird, der Mutter;
c) dauernd und unentgeltlich für das Kind aufkommt.