831.1
SG
CH-SO
§ 71bis Sozialgesetz (SG) - Unterstellung und Beitragspflicht Selbständigerwerbender
Sozialversicherungen und Ergänzungshilfen - Familienzulagen - Verfahren
§ 71bis SG · Unterstellung und Beitragspflicht Selbständigerwerbender
1. Selbständigerwerbende gehören der Familienausgleichskasse derjenigen AHV-Ausgleichskasse an, der sie die AHV-Beiträge entrichten. Wenn diese im Kanton des Sitzes ihres Unternehmens oder, wenn ein solcher fehlt, in ihrem Wohnsitzkanton keine Familienausgleichskasse führt, ist die kantonale Familienausgleichskasse zuständig.