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831.1 SG CH-SO

§ 182 Sozialgesetz (SG) - Übergangsbestimmung zu den Änderungen vom 8. November 2023

Schlussbestimmungen
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§ 182 SG · Übergangsbestimmung zu den Änderungen vom 8. November 2023

1. Die Einwohnergemeinden haben innert zweier Jahre ab Inkrafttreten der Änderungen vom 8. November 2023 die frühe Sprachförderung sicherzustellen.

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