831.1
SG
CH-SO
§ 149 Sozialgesetz (SG) - Dienstleistungen
Sozialhilfe - Massnahmen und Leistungen
§ 149 SG · Dienstleistungen
1. Präventive und persönliche Hilfen sind für hilfesuchende Personen unentgeltlich; dazu gehören auch Integrationsangebote, wie Qualifizierungsprogramme, Integrationshilfen in den Arbeitsmarkt und Beschäftigungsprogramme.