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831.1 SG CH-SO

§ 149 Sozialgesetz (SG) - Dienstleistungen

Sozialhilfe - Massnahmen und Leistungen
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§ 149 SG · Dienstleistungen

1. Präventive und persönliche Hilfen sind für hilfesuchende Personen unentgeltlich; dazu gehören auch Integrationsangebote, wie Qualifizierungsprogramme, Integrationshilfen in den Arbeitsmarkt und Beschäftigungsprogramme.

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