831.1
SG
CH-SO
§ 125 Sozialgesetz (SG) - Preisgünstiger Wohnraum
Unterstützung und Hilfe in Lebens- und Problemlagen - Wohnen und Miete
§ 125 SG · Preisgünstiger Wohnraum
1. Die Förderung von Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen sowie des Zugangs zu Wohneigentum, insbesondere im Interesse von Familien, allein erziehenden Personen, Menschen mit Behinderungen, bedürftigen älteren Menschen und Personen in Ausbildung, richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum.