831.1
SG
CH-SO
§ 113 Sozialgesetz (SG) - Kinder und Jugend
Unterstützung und Hilfe in Lebens- und Problemlagen - Familie, Kinder, Jugend und Alter - ...
§ 113 SG · Kinder und Jugend
1. Die Einwohnergemeinden fördern die Kinder- und Jugendarbeit, die Kinder- und Jugendkultur sowie die Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Sie tun dies, indem sie insbesondere
a)* Beiträge an Angebote und Projekte leisten;
b)* Raum und Infrastruktur zur Verfügung stellen;
c)* Kinder und Jugendliche in Prozesse und Entscheide einbinden.
2. ...