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831.1 SG CH-SO

§ 113 Sozialgesetz (SG) - Kinder und Jugend

Unterstützung und Hilfe in Lebens- und Problemlagen - Familie, Kinder, Jugend und Alter - ...
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§ 113 SG · Kinder und Jugend

1. Die Einwohnergemeinden fördern die Kinder- und Jugendarbeit, die Kinder- und Jugendkultur sowie die Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Sie tun dies, indem sie insbesondere

a)* Beiträge an Angebote und Projekte leisten;

b)* Raum und Infrastruktur zur Verfügung stellen;

c)* Kinder und Jugendliche in Prozesse und Entscheide einbinden.

2. ...

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