Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
831.1 SG CH-SO

§ 101 Sozialgesetz (SG) - Gegenstand

Sozialversicherungen und Ergänzungshilfen - Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe - Inkassohilfe
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§ 101 SG · Gegenstand

1. Gegenstand der Inkassohilfe bilden Unterhaltsansprüche gemäss dem Kindesrecht, dem Ehe- und Scheidungsrecht nach dem ZGB sowie dem PartG nach Artikel 3 Absätze 1-3 InkHV sowie Ansprüche auf besondere Beiträge für nicht vorhergesehene ausserordentliche Bedürfnisse des Kindes gemäss Artikel 286 Absatz 3 ZGB und Ansprüche der unverheirateten Mutter gemäss Artikel 295 ZGB.

2. Die zuständige Fachstelle bearbeitet auch Gesuche bei grenzüberschreitenden Verhältnissen.

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