831.1
SG
CH-SO
§ 101 Sozialgesetz (SG) - Gegenstand
Sozialversicherungen und Ergänzungshilfen - Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe - Inkassohilfe
§ 101 SG · Gegenstand
1. Gegenstand der Inkassohilfe bilden Unterhaltsansprüche gemäss dem Kindesrecht, dem Ehe- und Scheidungsrecht nach dem ZGB sowie dem PartG nach Artikel 3 Absätze 1-3 InkHV sowie Ansprüche auf besondere Beiträge für nicht vorhergesehene ausserordentliche Bedürfnisse des Kindes gemäss Artikel 286 Absatz 3 ZGB und Ansprüche der unverheirateten Mutter gemäss Artikel 295 ZGB.
2. Die zuständige Fachstelle bearbeitet auch Gesuche bei grenzüberschreitenden Verhältnissen.