Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
821.322 CH-SO

§ 3 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft - Probezeit

Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft · Probezeit

1. Die ersten 2 Wochen des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.

2. ...

← § 2 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft Geltungsbereich § 4 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →