821.322
CH-SO
§ 3 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft - Probezeit
Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 3 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft · Probezeit
1. Die ersten 2 Wochen des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.
2. ...