821.322
CH-SO
§ 1 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft - Geltungsbereich
Geltungsbereich und Wirkung
§ 1 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft · Geltungsbereich
1. Dieser Normalarbeitsvertrag findet Anwendung auf alle Arbeitsverhältnisse zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern, die vorwiegend in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder landwirtschaftlichen Haushalt des Kantons Solothurn beschäftigt sind, und ihren Arbeitgebern.
2. Für Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen nur in Ergänzung zum Lehrvertrag.