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§ 7 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Geteilte Verantwortung

Allgemeiner Teil - Allgemeine Bestimmungen
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§ 7 NAV Hauswirtschaft · Geteilte Verantwortung

1. Bei einem Arbeitsverhältnis, in welchem sich der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin und eine oder mehrere Privatpersonen das Weisungsrecht teilen, stehen alle Weisungsbefugten für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen gegenüber dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin solidarisch in der Verantwortung.

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