821.321
CH-SO
§ 37 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Reisekosten
Besondere Bestimmungen für 24-Stunden-Betreuung - Lohn für Präsenzzeiten und Reisekosten
§ 37 NAV Hauswirtschaft · Reisekosten
1. Die Kosten für die erstmalige Anreise vom Wohnort an den Einsatzort nach den vereinbarten Modalitäten und dem abgemachten Transportmittel sind vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin zu bezahlen. Sie dürfen nicht vom Lohn in Abzug gebracht werden.