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§ 36 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Lohn für Präsenzzeiten

Besondere Bestimmungen für 24-Stunden-Betreuung - Lohn für Präsenzzeiten und Reisekosten
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§ 36 NAV Hauswirtschaft · Lohn für Präsenzzeiten

1. Die Präsenzzeit am Tag als auch in der Nacht ist zu folgenden Ansätzen zu entlöhnen

a) im Umfang von 25% der Vergütung für die aktive Arbeitszeit, aber mindestens Fr. 5.-- pro Stunde, falls es pro Woche bis zu maximal drei nächtlichen Einsätzen im Durchschnitt kommt;

b) im Umfang von 35% der Vergütung für die aktive Arbeitszeit, aber mindestens Fr. 7.-- pro Stunde, falls es zu mehr als drei Einsätzen pro Woche, jedoch maximal zu einem Einsatz pro Nacht im Durchschnitt kommt;

c) im Umfang von 50% der Vergütung für die aktive Arbeitszeit, aber mindestens Fr. 10.-- pro Stunde, falls es zu mehr als einem Einsatz pro Nacht im Durchschnitt kommt.

2. Für die Wahl des anwendbaren Ansatzes ist die Anzahl der effektiv geleisteten nächtlichen Einsätze massgebend. Als Berechnungsperiode gilt der jeweilige Monat oder die jeweilige kürzere Lohnperiode.

3. Wenn die Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerinnen während der Präsenzzeit einen aktiven Arbeitseinsatz tätigen, zählt die entsprechende Zeit als voll zu vergütende aktive Arbeitszeit mit den entsprechenden Zuschlägen.

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