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§ 33 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Nachtruhe

Besondere Bestimmungen für 24-Stunden-Betreuung - Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeit, Arbeitszeitdokumentation
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§ 33 NAV Hauswirtschaft · Nachtruhe

1. Während des Nachtzeitraums von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr besteht Nachtruhe und es wird keine aktive Arbeitszeit geplant.

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