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§ 30 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Internetverbindung

Allgemeiner Teil - Hausgemeinschaft
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§ 30 NAV Hauswirtschaft · Internetverbindung

1. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf eine unlimitierte und kostenlose Internetverbindung. Bei der Nutzung des Internets muss die Privatsphäre des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin sichergestellt sein.

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