821.321
CH-SO
§ 30 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Internetverbindung
Allgemeiner Teil - Hausgemeinschaft
§ 30 NAV Hauswirtschaft · Internetverbindung
1. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf eine unlimitierte und kostenlose Internetverbindung. Bei der Nutzung des Internets muss die Privatsphäre des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin sichergestellt sein.