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§ 28 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Verpflegung

Allgemeiner Teil - Hausgemeinschaft
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§ 28 NAV Hauswirtschaft · Verpflegung

1. Die Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf eine gesunde und ausreichende Verpflegung. Die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen können verlangen, das eigene Essen selbst zubereiten zu dürfen. Sie haben dafür Anspruch auf Mitbenützung der Küche und der Küchenutensilien.

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