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§ 23 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Allgemeiner Teil - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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§ 23 NAV Hauswirtschaft · Ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

2. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt nach Ablauf der vereinbarten Dauer ohne Kündigung. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

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