821.321
CH-SO
§ 19 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Lohnabrechnung
Allgemeiner Teil - Lohn
§ 19 NAV Hauswirtschaft · Lohnabrechnung
1. Es ist monatlich eine detaillierte, schriftliche Lohnabrechnung zu erstellen. Darin sind der Lohn, allfällige Lohnzuschläge und Lohnabzüge ersichtlich. Die Lohnabrechnung ist dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin bis am 7. Tag des Folgemonats auszuhändigen.