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§ 16 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Grundlohn

Allgemeiner Teil - Lohn
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§ 16 NAV Hauswirtschaft · Grundlohn

1. Bei Arbeitsverhältnissen, die dem Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft Bund unterstehen, gelten für die Vergütung der aktiven Arbeitszeit wenigstens die dort festgelegten Mindestansätze.

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