821.321
CH-SO
§ 16 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) - Grundlohn
Allgemeiner Teil - Lohn
§ 16 NAV Hauswirtschaft · Grundlohn
1. Bei Arbeitsverhältnissen, die dem Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft Bund unterstehen, gelten für die Vergütung der aktiven Arbeitszeit wenigstens die dort festgelegten Mindestansätze.