Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
817.11 SPIG CH-SO

§ 1 Spitalgesetz (SpiG) - Zweck

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 SpiG · Zweck

1. Dieses Gesetz regelt die qualitativ gute, bedarfsgerechte und wirtschaftlich tragbare medizinische Versorgung der Kantonseinwohner und -einwohnerinnen in Spitälern und Geburtshäusern innerhalb und ausserhalb des Kantons.

2. Der Kanton verfolgt diesen Zweck, indem er

a)* gestützt auf die Spitalplanung Spitälern und Geburtshäusern innerhalb und ausserhalb des Kantons Leistungsaufträge erteilt;

b)* allein oder mit anderen Trägern ein kantonales Spital mit mehreren Standorten führt.

Spitalgesetz (SpiG) - Zweck § 2 SpiG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →