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813.161 EKNZCENZ CH-SO

§ 16 Vereinbarung über die Einsetzung einer gemeinsamen Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ - Finanzierung

Sitz und Finanzierung
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§ 16 Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ · Finanzierung

1. Die EKNZ erhält von jedem Vereinbarungskanton einen jährlichen Grundbeitrag.

2. Die Vereinbarungskantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern und Solothurn zahlen jährlich je CHF 20'000, die Vereinbarungskantone mit geringer Forschungsaktivität zahlen jährlich je CHF 5'000 Grundbeitrag.

3. Grundbeiträge sind im Voraus zu leisten.

4. Daneben arbeitet die EKNZ selbsttragend und finanziert sich über kostendeckende Gebühren.

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