813.161
EKNZCENZ
CH-SO
§ 13 Vereinbarung über die Einsetzung einer gemeinsamen Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ - Entschädigung
Zusammensetzung und Arbeitsweise der EKNZ
§ 13 Vereinbarung Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ · Entschädigung
1. Die EKNZ erarbeitet ein Entschädigungsreglement, welches die Entschädigung für die Kommissionsmitglieder sowie für beigezogene Sachverständige regelt.
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Vereinbarung über die Einsetzung einer gemeinsamen Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz - EKNZ - Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (EKNZ)
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