Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
812.61 LSV-SO CH-SO

§ 5 Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) - Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden (Art. 10 und 11 LSV)

Neue und geänderte ortsfeste Anlagen (Art. 7-12 LSV)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 LSV-SO · Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden (Art. 10 und 11 LSV)

1. Verfügungen nach Artikel 10 und 11 LSV trifft die zuständige Baubehörde nach Mitbericht durch das Amtes für Umwelt.

← § 4 LSV-SO Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) - Gegenstand § 6 LSV-SO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →