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812.61 LSV-SO CH-SO

§ 20 Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) - Vollzug

Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen
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§ 20 LSV-SO · Vollzug

1. Vollzugsbehörde der Vorschriften über Schallschutzmassnahmen an Gebäuden ist das Bau- und Justizdepartement.

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